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Immer mehr junge Menschen zieht es zum Studium. Viele möchten gleich nach ihrer abgeschlossenen Schulausbildung studieren. Andere ziehen eine zuvor abgeschlossene Berufsausbildung vor und möchten sich danach in dem Bereich weiter orientieren und ein Aufbaustudium anschließen.

Aber egal in welcher Lebensphase man das Studium aufnehmen möchte, der erste Schritt für die Aufnahme als Student ist erst einmal die Bewerbung auf einen Studienplatz. Diese Studienplatzbewerbung erfolgt entweder direkt bei der erwählten Hochschule oder Universität oder je nach ins Auge gefasstem Studienplatz bei der ZVS.

Die ZVS vergibt besonders beliebte Studiengänge wie die Humanmedizin, die Veterinärmedizin und die Pharmazie. Aber auch für weitere Studiengänge ist sie für die Auswahl der Bewerber verantwortlich, wenn sie hierfür den Auftrag der Universität oder Hochschule erhalten hat.

Da sich jedes Jahr deutlich mehr auf einen Studienplatz bewerben, als es freie Plätze gibt, scheitern immer einige und bekommen einen Ablehnungsbescheid. Wollen diejenigen aber dennoch studieren, gibt es weitere Möglichkeiten, mit anderen Verfahren doch noch einen Studienplatz zu erhalten. Eine Möglichkeit ist die Studienplatzklage – Studienplatz einklagen -, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.